Bewertungsrichtlinie
Bewertungsrichtlinie GymScout
Stand: 12.09.2026
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen
- 1. Zweck der Bewertungsrichtlinie
- 2. Geltungsbereich
- 3. Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 – Abgabe von Bewertungen
- 1. Wer darf bewerten?
- 2. Voraussetzungen für eine Bewertung
- 3. Sternebewertungen
- 4. Textbewertungen
- 5. Bearbeitung und Löschung eigener Bewertungen
Kapitel 3 – Zulässige Inhalte
- 1. Sachlichkeit
- 2. Tatsachenbehauptungen
- 3. Meinungsäußerungen
- 4. Verbotene Inhalte
- 5. Irreführende Bewertungen
Kapitel 4 – Moderation
- 1. Prüfung von Bewertungen
- 2. Automatisierte Prüfungen
- 3. Manuelle Prüfungen
- 4. Sperrung
- 5. Löschung
Kapitel 5 – Beschwerden
- 1. Meldung einer Bewertung
- 2. Prüfverfahren
- 3. Stellungnahmen
- 4. Entscheidung
Kapitel 6 – Rechte
- 1. Nutzungsrechte
- 2. Veröffentlichung
- 3. Haftung
- 4. Änderungen
Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Bewertungsrichtlinie
GymScout stellt registrierten Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit zur Verfügung, Fitnessstudios durch Sternebewertungen und Textbewertungen zu bewerten.
Die Bewertungsfunktion dient dazu,
- Transparenz zu schaffen,
- anderen Nutzern eine Orientierung zu bieten,
- Studiobetreibern konstruktives Feedback zu ermöglichen,
- die Qualität der auf GymScout bereitgestellten Informationen zu verbessern.
Diese Bewertungsrichtlinie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung von GymScout.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Bewertungsrichtlinie gilt für sämtliche Bewertungen, Kommentare und sonstigen nutzergenerierten Inhalte, welche über die Plattform GymScout veröffentlicht oder übermittelt werden.
Sie gilt insbesondere für:
- Sternebewertungen,
- Textbewertungen,
- zukünftige Bewertungsfunktionen,
- sonstige Feedbackfunktionen.
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Bewertungsrichtlinie gelten insbesondere folgende Begriffe:
Bewertung
Eine Bewertung besteht aus einer Sternebewertung und/oder einer schriftlichen Bewertung eines Fitnessstudios.
Bewertender Nutzer
Bewertender Nutzer ist jede registrierte Person, welche eine Bewertung über GymScout veröffentlicht.
Studio
Studio bezeichnet sämtliche auf GymScout gelisteten Fitnessstudios oder vergleichbaren Sport- und Gesundheitseinrichtungen.
Moderation
Moderation umfasst sämtliche Maßnahmen zur Prüfung, Einschränkung, Freigabe oder Entfernung von Bewertungen.
Meldung
Meldung bezeichnet die Mitteilung eines Nutzers, Studiobetreibers oder Dritten, wonach eine Bewertung gegen diese Richtlinie oder geltendes Recht verstoßen könnte.
Kapitel 2 – Abgabe von Bewertungen
§ 4 Wer darf bewerten?
4.1 Registrierte Nutzer
Bewertungen dürfen ausschließlich von registrierten Nutzerkonten abgegeben werden.
Eine anonyme Bewertung ohne Registrierung ist nicht möglich.
4.2 Eigenverantwortung
Der bewertende Nutzer ist für sämtliche von ihm veröffentlichten Inhalte allein verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für
- Sternebewertungen,
- Textbewertungen,
- Tatsachenbehauptungen,
- Meinungsäußerungen,
- sonstige Inhalte.
4.3 Tatsächlicher Bezug
Bewertungen dürfen ausschließlich abgegeben werden, wenn der Nutzer einen tatsächlichen Bezug zum bewerteten Studio hat.
Ein solcher Bezug kann insbesondere bestehen durch
- ein Probetraining,
- eine bestehende oder frühere Mitgliedschaft,
- die Teilnahme an Kursen,
- die Nutzung einzelner Angebote,
- sonstige eigene Erfahrungen.
Bewertungen ohne tatsächlichen Bezug sind unzulässig.
4.4 Verifizierte Bewertungen
GymScout kann Bewertungen künftig als „Verifiziert“ kennzeichnen, sofern der Plattform objektive Anhaltspunkte für eine tatsächliche Nutzung des Studios vorliegen.
Eine Verifizierung kann insbesondere erfolgen durch
- eine über GymScout übermittelte Probetrainingsanfrage,
- eine bestätigte Kontaktaufnahme,
- eine Bestätigung des Studiobetreibers,
- sonstige geeignete Nachweise.
Die Kennzeichnung als „Verifiziert“ stellt keine Aussage über die Richtigkeit oder inhaltliche Qualität der Bewertung dar.
4.5 Nicht verifizierte Bewertungen
Bewertungen ohne entsprechende Nachweise können ebenfalls veröffentlicht werden.
Sie können als „Nicht verifiziert“ oder mit einer vergleichbaren Kennzeichnung versehen werden.
4.6 Keine Verpflichtung zur Verifizierung
Ein Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass seine Bewertung als verifiziert gekennzeichnet wird.
GymScout entscheidet nach eigenem Ermessen und auf Grundlage der verfügbaren Informationen über eine entsprechende Kennzeichnung.
§ 5 Voraussetzungen für eine Bewertung
5.1 Eigene Erfahrungen
Bewertungen müssen auf eigenen tatsächlichen Erfahrungen beruhen.
Unzulässig sind insbesondere Bewertungen
- ohne eigenen Kontakt zum Studio,
- aufgrund bloßer Vermutungen,
- aufgrund fremder Erzählungen,
- aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen allein.
5.2 Wahrheitspflicht
Tatsachenbehauptungen müssen nach bestem Wissen des Nutzers wahr und zutreffend sein.
Bewusst falsche oder irreführende Tatsachenbehauptungen sind unzulässig.
5.3 Meinungsfreiheit
Subjektive Meinungsäußerungen sind zulässig.
Hierzu gehören insbesondere persönliche Eindrücke hinsichtlich
- Service,
- Freundlichkeit,
- Sauberkeit,
- Atmosphäre,
- Ausstattung,
- Preis-Leistungs-Verhältnis,
- Kursangebot,
- Wartezeiten.
Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen insbesondere in den gesetzlichen Vorschriften sowie dieser Bewertungsrichtlinie.
5.4 Aktualität
Bewertungen sollen sich möglichst auf aktuelle Erfahrungen beziehen.
Liegen die geschilderten Ereignisse bereits längere Zeit zurück, sollte dies im Bewertungstext kenntlich gemacht werden.
5.5 Mehrfachbewertungen
Für dieselbe Erfahrung soll grundsätzlich nur eine Bewertung abgegeben werden.
Mehrere Bewertungen desselben Nutzers zum gleichen Sachverhalt können zusammengeführt, ausgeblendet oder entfernt werden.
§ 6 Sternebewertungen
6.1 Bewertungssystem
GymScout verwendet ein Sternebewertungssystem.
Die konkrete Anzahl der Sterne sowie deren Darstellung ergeben sich aus der jeweiligen Plattformversion.
6.2 Aussagekraft
Die Sternebewertung stellt ausschließlich die subjektive Einschätzung des bewertenden Nutzers dar.
Sie begründet keine objektive Aussage über die Qualität des Studios.
6.3 Durchschnittsbewertung
Die auf GymScout angezeigte Gesamtbewertung ergibt sich aus den jeweils veröffentlichten Bewertungen.
GymScout behält sich vor, die Berechnungsmethode der Gesamtbewertung jederzeit weiterzuentwickeln oder anzupassen.
6.4 Einfluss verifizierter Bewertungen
GymScout kann künftig verifizierte Bewertungen bei der Berechnung der Gesamtbewertung oder deren Darstellung gesondert berücksichtigen.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 7 Textbewertungen
7.1 Ergänzende Erläuterung
Textbewertungen sollen die Sternebewertung nachvollziehbar erläutern.
Sie sollen anderen Nutzern einen möglichst hilfreichen Eindruck der persönlichen Erfahrung vermitteln.
7.2 Sachlichkeit
Bewertungen sollen sachlich, nachvollziehbar und verständlich formuliert werden.
Auch kritische Bewertungen sind zulässig, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben sowie dieser Bewertungsrichtlinie entsprechen.
7.3 Umfang
Textbewertungen dürfen weder ausschließlich aus einzelnen Zeichen noch ausschließlich aus bedeutungslosen Wiederholungen bestehen.
GymScout kann Mindest- oder Höchstlängen für Bewertungen festlegen.
7.4 Sprache
Bewertungen sollen in einer verständlichen Sprache verfasst werden.
GymScout behält sich vor, offensichtlich unverständliche oder automatisiert erzeugte Inhalte abzulehnen oder zu entfernen.
7.5 Änderungen
Bewertende Nutzer können ihre Bewertungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten nachträglich bearbeiten oder aktualisieren.
GymScout kann Bearbeitungsmöglichkeiten aus technischen oder rechtlichen Gründen einschränken.
§ 8 Bearbeitung und Löschung eigener Bewertungen
8.1 Eigenständige Bearbeitung
Soweit technisch vorgesehen, können Nutzer ihre veröffentlichten Bewertungen eigenständig bearbeiten oder löschen.
8.2 Löschungsverlangen
Nutzer können GymScout außerdem um die Entfernung einer Bewertung bitten.
Ein Anspruch auf sofortige Löschung besteht jedoch nicht, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen entgegenstehen.
8.3 Folgen der Löschung
Nach einer Löschung wird die Bewertung grundsätzlich nicht mehr öffentlich angezeigt.
Technische Sicherungskopien oder gesetzlich erforderliche Aufbewahrungen bleiben hiervon unberührt.
8.4 Missbrauch
GymScout ist berechtigt, Bearbeitungs- oder Löschfunktionen einzuschränken, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.
Kapitel 3 – Zulässige und unzulässige Inhalte
§ 9 Sachlichkeit und Fairness
9.1 Grundsatz
Bewertungen sollen sachlich, fair und nachvollziehbar formuliert werden.
Auch kritische oder negative Bewertungen sind ausdrücklich zulässig, sofern sie auf tatsächlichen eigenen Erfahrungen beruhen und weder gegen geltendes Recht noch gegen diese Bewertungsrichtlinie verstoßen.
9.2 Fairer Umgang
Bewertungen sollen andere Nutzer objektiv über persönliche Erfahrungen informieren.
Unsachliche Herabsetzungen oder reine Diffamierungen entsprechen nicht dem Zweck des Bewertungssystems.
9.3 Respektvoller Umgang
Bewertungen sind respektvoll gegenüber Studiobetreibern, Mitarbeitern und anderen Personen zu formulieren.
Persönliche Angriffe sind zu unterlassen.
§ 10 Tatsachenbehauptungen
10.1 Wahrheitspflicht
Tatsachenbehauptungen müssen nach bestem Wissen wahr sein.
Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben.
10.2 Nachweise
GymScout kann den bewertenden Nutzer auffordern, geeignete Nachweise für behauptete Tatsachen vorzulegen.
Hierzu können insbesondere gehören
- Buchungsbestätigungen,
- Mitgliedsnachweise,
- Rechnungen,
- E-Mail-Kommunikation,
- sonstige geeignete Unterlagen.
Die Vorlage erfolgt freiwillig, kann jedoch Voraussetzung für die weitere Veröffentlichung der Bewertung sein.
10.3 Zweifel
Bestehen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung, kann GymScout
- die Bewertung vorübergehend ausblenden,
- ergänzende Informationen anfordern,
- die Bewertung entfernen.
§ 11 Meinungsäußerungen
11.1 Zulässigkeit
Subjektive Meinungsäußerungen sind zulässig.
Hierzu zählen insbesondere persönliche Einschätzungen zu
- Atmosphäre,
- Sauberkeit,
- Service,
- Freundlichkeit,
- Preis-Leistungs-Verhältnis,
- Trainingsangebot,
- Ausstattung,
- Kursqualität.
11.2 Grenzen
Die Meinungsfreiheit endet dort, wo
- unwahre Tatsachen behauptet werden,
- Persönlichkeitsrechte verletzt werden,
- strafbare Inhalte veröffentlicht werden,
- Schmähkritik vorliegt.
§ 12 Unzulässige Inhalte
Folgende Inhalte dürfen insbesondere nicht veröffentlicht werden:
12.1 Rechtswidrige Inhalte
- strafbare Inhalte,
- volksverhetzende Inhalte,
- Gewaltverherrlichung,
- terroristische Inhalte,
- Kinder- und Jugendschutzverstöße.
12.2 Persönlichkeitsverletzungen
Unzulässig sind insbesondere
- Beleidigungen,
- Schmähkritik,
- Verleumdung,
- üble Nachrede,
- Diskriminierung,
- Mobbing,
- Hassrede,
- Drohungen.
12.3 Personenbezogene Daten
Nicht veröffentlicht werden dürfen insbesondere
- private Telefonnummern,
- private Anschriften,
- E-Mail-Adressen,
- Gesundheitsdaten Dritter,
- Ausweisdaten,
- Bankdaten,
- sonstige personenbezogene Daten Dritter ohne deren Einwilligung.
12.4 Werbung
Unzulässig sind insbesondere
- Werbung,
- Eigenwerbung,
- Affiliate-Links,
- Rabattcodes,
- Werbebotschaften,
- Produktplatzierungen,
- Spam.
12.5 Urheberrechtsverletzungen
Nicht veröffentlicht werden dürfen Inhalte,
welche Rechte Dritter verletzen,
insbesondere
- urheberrechtlich geschützte Texte,
- Bilder,
- Logos,
- Marken,
- Videos,
- Musik.
12.6 Missbrauch
Ebenfalls unzulässig sind
- Fake-Bewertungen,
- gekaufte Bewertungen,
- automatisiert erzeugte Bewertungen,
- Bewertungen durch Bots,
- Mehrfachkonten,
- Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
- koordinierte Bewertungsaktionen.
§ 13 Interessenkonflikte und Manipulation
13.1 Eigene Studios
Studiobetreiber dürfen ihr eigenes Studio grundsätzlich nicht selbst bewerten.
Dies gilt ebenfalls für
- Mitarbeiter,
- Familienangehörige,
- Beauftragte,
- Agenturen,
- sonstige im Auftrag handelnde Personen.
13.2 Wettbewerber
Bewertungen mit dem Ziel,
Mitbewerber gezielt zu schädigen,
sind unzulässig.
13.3 Gegenleistungen
Bewertungen dürfen nicht
- gekauft,
- verkauft,
- vergütet,
- erzwungen,
- gegen Rabatte,
- gegen Gutscheine,
- gegen sonstige Vorteile
abgegeben oder beeinflusst werden, sofern dies nicht transparent offengelegt und rechtlich zulässig ist.
13.4 KI-generierte Bewertungen
Bewertungen dürfen nicht vollständig durch künstliche Intelligenz oder andere automatisierte Systeme erstellt werden, sofern dadurch keine tatsächliche persönliche Erfahrung des Nutzers wiedergegeben wird.
Die Verwendung technischer Hilfsmittel zur sprachlichen Unterstützung ist zulässig, solange Inhalt und Bewertung auf den eigenen Erfahrungen des Nutzers beruhen und von diesem überprüft werden.
13.5 Umgehungsversuche
Es ist untersagt,
das Bewertungssystem durch technische oder organisatorische Maßnahmen zu manipulieren.
Hierzu gehören insbesondere
- Mehrfachregistrierungen,
- Bot-Netzwerke,
- VPN-basierte Manipulationen,
- koordinierte Kampagnen,
- sonstige Umgehungsmaßnahmen.
Kapitel 4 – Moderation und Prüfverfahren
§ 14 Moderation von Bewertungen
14.1 Grundsatz
GymScout ist berechtigt, Bewertungen vor oder nach ihrer Veröffentlichung automatisiert sowie manuell zu prüfen.
Die Moderation dient insbesondere
- dem Schutz der Nutzer,
- dem Schutz der Studiobetreiber,
- der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften,
- der Sicherstellung eines fairen Bewertungssystems,
- der Verhinderung von Missbrauch.
Eine allgemeine Verpflichtung zur Vorabprüfung sämtlicher Bewertungen besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
14.2 Automatisierte Prüfungen
Zur Erkennung möglicher Verstöße kann GymScout automatisierte Prüfverfahren einsetzen.
Hierzu gehören insbesondere
- Spam-Erkennung,
- Bot-Erkennung,
- Erkennung mehrfach identischer Bewertungen,
- Erkennung ungewöhnlicher Bewertungsmuster,
- Erkennung automatisierter Inhalte,
- Erkennung technischer Manipulationsversuche,
- KI-gestützte Vorprüfungen.
Automatisierte Prüfungen dienen ausschließlich der Unterstützung der Moderation.
Über die Veröffentlichung oder Entfernung einer Bewertung entscheidet GymScout unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände.
14.3 Manuelle Prüfungen
GymScout kann Bewertungen insbesondere manuell überprüfen,
- nach einer Meldung,
- bei Auffälligkeiten,
- im Rahmen stichprobenartiger Kontrollen,
- bei gesetzlichen Verpflichtungen,
- bei berechtigten Beschwerden.
14.4 Vorübergehende Ausblendung
Während einer laufenden Prüfung kann GymScout Bewertungen vorübergehend ausblenden.
Hierdurch wird keine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Bewertung getroffen.
§ 15 Prüfungsmaßstab
15.1 Einzelfallprüfung
Jede gemeldete Bewertung wird grundsätzlich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls geprüft.
Hierbei berücksichtigt GymScout insbesondere
- die Meinungsfreiheit,
- Persönlichkeitsrechte,
- gesetzliche Vorgaben,
- diese Bewertungsrichtlinie,
- die Interessen aller Beteiligten.
15.2 Kriterien
Bei der Prüfung können insbesondere berücksichtigt werden
- tatsächlicher Bezug zum Studio,
- Plausibilität,
- Nachweise,
- Zeitpunkt,
- Vollständigkeit,
- Verständlichkeit,
- frühere Verstöße,
- sonstige relevante Umstände.
15.3 Keine automatische Entfernung
Die bloße Beanstandung einer Bewertung führt nicht automatisch zu deren Entfernung.
§ 16 Meldung von Bewertungen
16.1 Meldeberechtigte
Bewertungen können insbesondere gemeldet werden durch
- Studiobetreiber,
- bewertete Unternehmen,
- Nutzer,
- betroffene Personen,
- sonstige Dritte mit berechtigtem Interesse.
16.2 Meldungsinhalt
Eine Meldung sollte möglichst enthalten
- Bezeichnung der Bewertung,
- Begründung,
- Beschreibung des behaupteten Verstoßes,
- soweit möglich geeignete Nachweise.
16.3 Missbräuchliche Meldungen
Offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Meldungen können zurückgewiesen werden.
Wiederholter Missbrauch kann zur Einschränkung entsprechender Funktionen führen.
§ 17 Stellungnahmeverfahren
17.1 Anhörung
Soweit erforderlich und rechtlich zulässig, kann GymScout dem bewertenden Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
17.2 Nachweise
GymScout kann geeignete Nachweise anfordern.
Hierzu gehören insbesondere
- Buchungsbestätigungen,
- Mitgliedsnachweise,
- Rechnungen,
- sonstige geeignete Unterlagen.
17.3 Fristen
GymScout kann angemessene Fristen zur Stellungnahme setzen.
Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung, entscheidet GymScout auf Grundlage der verfügbaren Informationen.
§ 18 Maßnahmen
18.1 Mögliche Maßnahmen
Je nach Ergebnis der Prüfung kann GymScout insbesondere
- Bewertungen unverändert belassen,
- teilweise anonymisieren,
- teilweise kürzen,
- vorübergehend ausblenden,
- dauerhaft entfernen,
- Nutzer verwarnen,
- Nutzerkonten einschränken,
- Nutzerkonten sperren,
- weitere angemessene Maßnahmen treffen.
18.2 Wiederveröffentlichung
Wird eine Bewertung nach Abschluss der Prüfung als zulässig eingestuft, kann sie wieder veröffentlicht werden.
18.3 Keine Veröffentlichungspflicht
Ein Anspruch auf Veröffentlichung einer Bewertung besteht nicht.
Ebenso besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Veröffentlichungszeitpunkt.
Kapitel 5 – Beschwerden und Rechtsbehelfe
§ 19 Beschwerdeverfahren
19.1 Beschwerderecht
Nutzer und Studiobetreiber können Entscheidungen über Bewertungen beanstanden.
Dies gilt insbesondere bei
- Löschungen,
- Sperrungen,
- Ausblendungen,
- Ablehnungen.
19.2 Einreichung
Beschwerden können über die von GymScout bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten eingereicht werden.
Sie sollen den Sachverhalt möglichst vollständig beschreiben.
19.3 Prüfung
GymScout prüft Beschwerden sorgfältig und unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen.
19.4 Entscheidung
Nach Abschluss der Prüfung informiert GymScout den Beschwerdeführer im angemessenen Umfang über das Ergebnis, soweit gesetzlich zulässig und praktisch möglich.
19.5 Gesetzliche Rechte
Gesetzliche Ansprüche und Rechtsbehelfe bleiben von diesem Beschwerdeverfahren unberührt.
Perfekt. Jetzt schließen wir die Bewertungsrichtlinie auf demselben professionellen Niveau ab wie die Datenschutzerklärung, die Cookie-Richtlinie und die AGB. Dieses letzte Kapitel regelt die Nutzungsrechte, die Haftung sowie die Schlussbestimmungen und sorgt dafür, dass die Bewertungsrichtlinie vollständig in euer Rechtspaket integriert ist.
Kapitel 6 – Rechte, Haftung und Schlussbestimmungen
§ 20 Nutzungsrechte an Bewertungen
20.1 Einräumung von Nutzungsrechten
Mit der Veröffentlichung einer Bewertung räumt der bewertende Nutzer GymScout ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes sowie für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist bestehendes Recht ein, die Bewertung zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Plattform zu nutzen.
Dies umfasst insbesondere das Recht,
- Bewertungen zu speichern,
- öffentlich zugänglich zu machen,
- technisch zu verarbeiten,
- innerhalb der Plattform darzustellen,
- zu vervielfältigen,
- zu formatieren,
- in Suchergebnissen anzuzeigen,
- zur Optimierung der Plattform auszuwerten.
20.2 Keine Übertragung des Urheberrechts
Das Urheberrecht an der Bewertung verbleibt beim jeweiligen Nutzer.
GymScout erhält ausschließlich die zur Durchführung des Plattformbetriebs erforderlichen Nutzungsrechte.
20.3 Anonymisierung
GymScout ist berechtigt, Bewertungen anonymisiert oder pseudonymisiert darzustellen.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung des vollständigen Namens besteht nicht.
20.4 Bearbeitung aus technischen Gründen
GymScout ist berechtigt, Bewertungen technisch oder redaktionell anzupassen, soweit dadurch der Inhalt nicht verfälscht wird.
Hierzu gehören insbesondere
- Korrektur offensichtlicher Formatierungsfehler,
- Anpassung der Darstellung,
- Kürzung aus technischen Gründen,
- Anonymisierung personenbezogener Daten,
- Entfernung rechtswidriger Inhalte.
§ 21 Veröffentlichung und Darstellung
21.1 Veröffentlichung
GymScout entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Veröffentlichung von Bewertungen.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
21.2 Reihenfolge
Die Reihenfolge der Bewertungen kann insbesondere berücksichtigt werden anhand von
- Aktualität,
- Verifizierungsstatus,
- Relevanz,
- Hilfreichkeitsbewertungen,
- technischen Kriterien,
- Missbrauchsprävention.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge besteht nicht.
21.3 Durchschnittsbewertung
GymScout ist berechtigt, Durchschnittsbewertungen sowie statistische Kennzahlen zu berechnen und anzuzeigen.
Die Berechnungsmethode kann jederzeit weiterentwickelt oder angepasst werden.
21.4 Archivierung
Entfernte oder ausgeblendete Bewertungen können intern gespeichert bleiben, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Missbrauchsprävention oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Sie werden in diesem Fall nicht mehr öffentlich angezeigt.
§ 22 Haftung für Bewertungen
22.1 Fremde Inhalte
Bewertungen stellen ausschließlich die persönliche Meinung oder Tatsachenbehauptungen der jeweiligen Nutzer dar.
Sie machen sich diese Inhalte grundsätzlich nicht zu Eigen.
22.2 Verantwortung
Für Inhalt, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit einer Bewertung ist ausschließlich der jeweilige bewertende Nutzer verantwortlich.
22.3 Keine Gewähr
GymScout übernimmt keine Gewähr für
- die Richtigkeit,
- Vollständigkeit,
- Aktualität,
- Rechtmäßigkeit oder
- inhaltliche Qualität
der veröffentlichten Bewertungen.
22.4 Gesetzliche Verpflichtungen
Die gesetzlichen Verpflichtungen von GymScout zur Entfernung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte bleiben unberührt.
§ 23 Änderungen der Bewertungsrichtlinie
23.1 Weiterentwicklung
GymScout entwickelt seine Plattform sowie das Bewertungssystem kontinuierlich weiter.
Hierdurch kann eine Anpassung dieser Bewertungsrichtlinie erforderlich werden.
23.2 Veröffentlichung
Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht.
Wesentliche Änderungen werden – soweit gesetzlich erforderlich oder praktisch sinnvoll – den registrierten Nutzern in geeigneter Weise mitgeteilt.
23.3 Geltende Fassung
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Nutzung veröffentlichte Fassung der Bewertungsrichtlinie.
§ 24 Verhältnis zu anderen Regelungen
Diese Bewertungsrichtlinie ergänzt insbesondere
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- die Datenschutzerklärung,
- die Cookie-Richtlinie,
- gegebenenfalls weitere Richtlinien von GymScout.
Bei Widersprüchen gehen zwingende gesetzliche Vorschriften vor.
§ 25 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bewertungsrichtlinie ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 26 Kontakt
Fragen, Hinweise oder Beschwerden im Zusammenhang mit Bewertungen können an GymScout gerichtet werden.
GymScout GbR
E-Mail: info@gymscoutfitness.de
Weitere Kontaktmöglichkeiten ergeben sich aus dem Impressum.