GymScout

    Bewertungsrichtlinie

    Bewertungsrichtlinie GymScout

    Stand: 12.09.2026

    Inhaltsverzeichnis

    Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen

    • 1. Zweck der Bewertungsrichtlinie
    • 2. Geltungsbereich
    • 3. Begriffsbestimmungen

    Kapitel 2 – Abgabe von Bewertungen

    • 1. Wer darf bewerten?
    • 2. Voraussetzungen für eine Bewertung
    • 3. Sternebewertungen
    • 4. Textbewertungen
    • 5. Bearbeitung und Löschung eigener Bewertungen

    Kapitel 3 – Zulässige Inhalte

    • 1. Sachlichkeit
    • 2. Tatsachenbehauptungen
    • 3. Meinungsäußerungen
    • 4. Verbotene Inhalte
    • 5. Irreführende Bewertungen

    Kapitel 4 – Moderation

    • 1. Prüfung von Bewertungen
    • 2. Automatisierte Prüfungen
    • 3. Manuelle Prüfungen
    • 4. Sperrung
    • 5. Löschung

    Kapitel 5 – Beschwerden

    • 1. Meldung einer Bewertung
    • 2. Prüfverfahren
    • 3. Stellungnahmen
    • 4. Entscheidung

    Kapitel 6 – Rechte

    • 1. Nutzungsrechte
    • 2. Veröffentlichung
    • 3. Haftung
    • 4. Änderungen

    Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen

    § 1 Zweck der Bewertungsrichtlinie

    GymScout stellt registrierten Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit zur Verfügung, Fitnessstudios durch Sternebewertungen und Textbewertungen zu bewerten.

    Die Bewertungsfunktion dient dazu,

    • Transparenz zu schaffen,
    • anderen Nutzern eine Orientierung zu bieten,
    • Studiobetreibern konstruktives Feedback zu ermöglichen,
    • die Qualität der auf GymScout bereitgestellten Informationen zu verbessern.

    Diese Bewertungsrichtlinie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung von GymScout.

    § 2 Geltungsbereich

    Diese Bewertungsrichtlinie gilt für sämtliche Bewertungen, Kommentare und sonstigen nutzergenerierten Inhalte, welche über die Plattform GymScout veröffentlicht oder übermittelt werden.

    Sie gilt insbesondere für:

    • Sternebewertungen,
    • Textbewertungen,
    • zukünftige Bewertungsfunktionen,
    • sonstige Feedbackfunktionen.

    § 3 Begriffsbestimmungen

    Im Sinne dieser Bewertungsrichtlinie gelten insbesondere folgende Begriffe:

    Bewertung

    Eine Bewertung besteht aus einer Sternebewertung und/oder einer schriftlichen Bewertung eines Fitnessstudios.

    Bewertender Nutzer

    Bewertender Nutzer ist jede registrierte Person, welche eine Bewertung über GymScout veröffentlicht.

    Studio

    Studio bezeichnet sämtliche auf GymScout gelisteten Fitnessstudios oder vergleichbaren Sport- und Gesundheitseinrichtungen.

    Moderation

    Moderation umfasst sämtliche Maßnahmen zur Prüfung, Einschränkung, Freigabe oder Entfernung von Bewertungen.

    Meldung

    Meldung bezeichnet die Mitteilung eines Nutzers, Studiobetreibers oder Dritten, wonach eine Bewertung gegen diese Richtlinie oder geltendes Recht verstoßen könnte.

    Kapitel 2 – Abgabe von Bewertungen

    § 4 Wer darf bewerten?

    4.1 Registrierte Nutzer

    Bewertungen dürfen ausschließlich von registrierten Nutzerkonten abgegeben werden.

    Eine anonyme Bewertung ohne Registrierung ist nicht möglich.

    4.2 Eigenverantwortung

    Der bewertende Nutzer ist für sämtliche von ihm veröffentlichten Inhalte allein verantwortlich.

    Dies gilt insbesondere für

    • Sternebewertungen,
    • Textbewertungen,
    • Tatsachenbehauptungen,
    • Meinungsäußerungen,
    • sonstige Inhalte.

    4.3 Tatsächlicher Bezug

    Bewertungen dürfen ausschließlich abgegeben werden, wenn der Nutzer einen tatsächlichen Bezug zum bewerteten Studio hat.

    Ein solcher Bezug kann insbesondere bestehen durch

    • ein Probetraining,
    • eine bestehende oder frühere Mitgliedschaft,
    • die Teilnahme an Kursen,
    • die Nutzung einzelner Angebote,
    • sonstige eigene Erfahrungen.

    Bewertungen ohne tatsächlichen Bezug sind unzulässig.

    4.4 Verifizierte Bewertungen

    GymScout kann Bewertungen künftig als „Verifiziert“ kennzeichnen, sofern der Plattform objektive Anhaltspunkte für eine tatsächliche Nutzung des Studios vorliegen.

    Eine Verifizierung kann insbesondere erfolgen durch

    • eine über GymScout übermittelte Probetrainingsanfrage,
    • eine bestätigte Kontaktaufnahme,
    • eine Bestätigung des Studiobetreibers,
    • sonstige geeignete Nachweise.

    Die Kennzeichnung als „Verifiziert“ stellt keine Aussage über die Richtigkeit oder inhaltliche Qualität der Bewertung dar.

    4.5 Nicht verifizierte Bewertungen

    Bewertungen ohne entsprechende Nachweise können ebenfalls veröffentlicht werden.

    Sie können als „Nicht verifiziert“ oder mit einer vergleichbaren Kennzeichnung versehen werden.

    4.6 Keine Verpflichtung zur Verifizierung

    Ein Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass seine Bewertung als verifiziert gekennzeichnet wird.

    GymScout entscheidet nach eigenem Ermessen und auf Grundlage der verfügbaren Informationen über eine entsprechende Kennzeichnung.

    § 5 Voraussetzungen für eine Bewertung

    5.1 Eigene Erfahrungen

    Bewertungen müssen auf eigenen tatsächlichen Erfahrungen beruhen.

    Unzulässig sind insbesondere Bewertungen

    • ohne eigenen Kontakt zum Studio,
    • aufgrund bloßer Vermutungen,
    • aufgrund fremder Erzählungen,
    • aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen allein.

    5.2 Wahrheitspflicht

    Tatsachenbehauptungen müssen nach bestem Wissen des Nutzers wahr und zutreffend sein.

    Bewusst falsche oder irreführende Tatsachenbehauptungen sind unzulässig.

    5.3 Meinungsfreiheit

    Subjektive Meinungsäußerungen sind zulässig.

    Hierzu gehören insbesondere persönliche Eindrücke hinsichtlich

    • Service,
    • Freundlichkeit,
    • Sauberkeit,
    • Atmosphäre,
    • Ausstattung,
    • Preis-Leistungs-Verhältnis,
    • Kursangebot,
    • Wartezeiten.

    Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen insbesondere in den gesetzlichen Vorschriften sowie dieser Bewertungsrichtlinie.

    5.4 Aktualität

    Bewertungen sollen sich möglichst auf aktuelle Erfahrungen beziehen.

    Liegen die geschilderten Ereignisse bereits längere Zeit zurück, sollte dies im Bewertungstext kenntlich gemacht werden.

    5.5 Mehrfachbewertungen

    Für dieselbe Erfahrung soll grundsätzlich nur eine Bewertung abgegeben werden.

    Mehrere Bewertungen desselben Nutzers zum gleichen Sachverhalt können zusammengeführt, ausgeblendet oder entfernt werden.

    § 6 Sternebewertungen

    6.1 Bewertungssystem

    GymScout verwendet ein Sternebewertungssystem.

    Die konkrete Anzahl der Sterne sowie deren Darstellung ergeben sich aus der jeweiligen Plattformversion.

    6.2 Aussagekraft

    Die Sternebewertung stellt ausschließlich die subjektive Einschätzung des bewertenden Nutzers dar.

    Sie begründet keine objektive Aussage über die Qualität des Studios.

    6.3 Durchschnittsbewertung

    Die auf GymScout angezeigte Gesamtbewertung ergibt sich aus den jeweils veröffentlichten Bewertungen.

    GymScout behält sich vor, die Berechnungsmethode der Gesamtbewertung jederzeit weiterzuentwickeln oder anzupassen.

    6.4 Einfluss verifizierter Bewertungen

    GymScout kann künftig verifizierte Bewertungen bei der Berechnung der Gesamtbewertung oder deren Darstellung gesondert berücksichtigen.

    Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

    § 7 Textbewertungen

    7.1 Ergänzende Erläuterung

    Textbewertungen sollen die Sternebewertung nachvollziehbar erläutern.

    Sie sollen anderen Nutzern einen möglichst hilfreichen Eindruck der persönlichen Erfahrung vermitteln.

    7.2 Sachlichkeit

    Bewertungen sollen sachlich, nachvollziehbar und verständlich formuliert werden.

    Auch kritische Bewertungen sind zulässig, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben sowie dieser Bewertungsrichtlinie entsprechen.

    7.3 Umfang

    Textbewertungen dürfen weder ausschließlich aus einzelnen Zeichen noch ausschließlich aus bedeutungslosen Wiederholungen bestehen.

    GymScout kann Mindest- oder Höchstlängen für Bewertungen festlegen.

    7.4 Sprache

    Bewertungen sollen in einer verständlichen Sprache verfasst werden.

    GymScout behält sich vor, offensichtlich unverständliche oder automatisiert erzeugte Inhalte abzulehnen oder zu entfernen.

    7.5 Änderungen

    Bewertende Nutzer können ihre Bewertungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten nachträglich bearbeiten oder aktualisieren.

    GymScout kann Bearbeitungsmöglichkeiten aus technischen oder rechtlichen Gründen einschränken.

    § 8 Bearbeitung und Löschung eigener Bewertungen

    8.1 Eigenständige Bearbeitung

    Soweit technisch vorgesehen, können Nutzer ihre veröffentlichten Bewertungen eigenständig bearbeiten oder löschen.

    8.2 Löschungsverlangen

    Nutzer können GymScout außerdem um die Entfernung einer Bewertung bitten.

    Ein Anspruch auf sofortige Löschung besteht jedoch nicht, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen entgegenstehen.

    8.3 Folgen der Löschung

    Nach einer Löschung wird die Bewertung grundsätzlich nicht mehr öffentlich angezeigt.

    Technische Sicherungskopien oder gesetzlich erforderliche Aufbewahrungen bleiben hiervon unberührt.

    8.4 Missbrauch

    GymScout ist berechtigt, Bearbeitungs- oder Löschfunktionen einzuschränken, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.

    Kapitel 3 – Zulässige und unzulässige Inhalte

    § 9 Sachlichkeit und Fairness

    9.1 Grundsatz

    Bewertungen sollen sachlich, fair und nachvollziehbar formuliert werden.

    Auch kritische oder negative Bewertungen sind ausdrücklich zulässig, sofern sie auf tatsächlichen eigenen Erfahrungen beruhen und weder gegen geltendes Recht noch gegen diese Bewertungsrichtlinie verstoßen.

    9.2 Fairer Umgang

    Bewertungen sollen andere Nutzer objektiv über persönliche Erfahrungen informieren.

    Unsachliche Herabsetzungen oder reine Diffamierungen entsprechen nicht dem Zweck des Bewertungssystems.

    9.3 Respektvoller Umgang

    Bewertungen sind respektvoll gegenüber Studiobetreibern, Mitarbeitern und anderen Personen zu formulieren.

    Persönliche Angriffe sind zu unterlassen.

    § 10 Tatsachenbehauptungen

    10.1 Wahrheitspflicht

    Tatsachenbehauptungen müssen nach bestem Wissen wahr sein.

    Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben.

    10.2 Nachweise

    GymScout kann den bewertenden Nutzer auffordern, geeignete Nachweise für behauptete Tatsachen vorzulegen.

    Hierzu können insbesondere gehören

    • Buchungsbestätigungen,
    • Mitgliedsnachweise,
    • Rechnungen,
    • E-Mail-Kommunikation,
    • sonstige geeignete Unterlagen.

    Die Vorlage erfolgt freiwillig, kann jedoch Voraussetzung für die weitere Veröffentlichung der Bewertung sein.

    10.3 Zweifel

    Bestehen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung, kann GymScout

    • die Bewertung vorübergehend ausblenden,
    • ergänzende Informationen anfordern,
    • die Bewertung entfernen.

    § 11 Meinungsäußerungen

    11.1 Zulässigkeit

    Subjektive Meinungsäußerungen sind zulässig.

    Hierzu zählen insbesondere persönliche Einschätzungen zu

    • Atmosphäre,
    • Sauberkeit,
    • Service,
    • Freundlichkeit,
    • Preis-Leistungs-Verhältnis,
    • Trainingsangebot,
    • Ausstattung,
    • Kursqualität.

    11.2 Grenzen

    Die Meinungsfreiheit endet dort, wo

    • unwahre Tatsachen behauptet werden,
    • Persönlichkeitsrechte verletzt werden,
    • strafbare Inhalte veröffentlicht werden,
    • Schmähkritik vorliegt.

    § 12 Unzulässige Inhalte

    Folgende Inhalte dürfen insbesondere nicht veröffentlicht werden:

    12.1 Rechtswidrige Inhalte

    • strafbare Inhalte,
    • volksverhetzende Inhalte,
    • Gewaltverherrlichung,
    • terroristische Inhalte,
    • Kinder- und Jugendschutzverstöße.

    12.2 Persönlichkeitsverletzungen

    Unzulässig sind insbesondere

    • Beleidigungen,
    • Schmähkritik,
    • Verleumdung,
    • üble Nachrede,
    • Diskriminierung,
    • Mobbing,
    • Hassrede,
    • Drohungen.

    12.3 Personenbezogene Daten

    Nicht veröffentlicht werden dürfen insbesondere

    • private Telefonnummern,
    • private Anschriften,
    • E-Mail-Adressen,
    • Gesundheitsdaten Dritter,
    • Ausweisdaten,
    • Bankdaten,
    • sonstige personenbezogene Daten Dritter ohne deren Einwilligung.

    12.4 Werbung

    Unzulässig sind insbesondere

    • Werbung,
    • Eigenwerbung,
    • Affiliate-Links,
    • Rabattcodes,
    • Werbebotschaften,
    • Produktplatzierungen,
    • Spam.

    12.5 Urheberrechtsverletzungen

    Nicht veröffentlicht werden dürfen Inhalte,

    welche Rechte Dritter verletzen,

    insbesondere

    • urheberrechtlich geschützte Texte,
    • Bilder,
    • Logos,
    • Marken,
    • Videos,
    • Musik.

    12.6 Missbrauch

    Ebenfalls unzulässig sind

    • Fake-Bewertungen,
    • gekaufte Bewertungen,
    • automatisiert erzeugte Bewertungen,
    • Bewertungen durch Bots,
    • Mehrfachkonten,
    • Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
    • koordinierte Bewertungsaktionen.

    § 13 Interessenkonflikte und Manipulation

    13.1 Eigene Studios

    Studiobetreiber dürfen ihr eigenes Studio grundsätzlich nicht selbst bewerten.

    Dies gilt ebenfalls für

    • Mitarbeiter,
    • Familienangehörige,
    • Beauftragte,
    • Agenturen,
    • sonstige im Auftrag handelnde Personen.

    13.2 Wettbewerber

    Bewertungen mit dem Ziel,

    Mitbewerber gezielt zu schädigen,

    sind unzulässig.

    13.3 Gegenleistungen

    Bewertungen dürfen nicht

    • gekauft,
    • verkauft,
    • vergütet,
    • erzwungen,
    • gegen Rabatte,
    • gegen Gutscheine,
    • gegen sonstige Vorteile

    abgegeben oder beeinflusst werden, sofern dies nicht transparent offengelegt und rechtlich zulässig ist.

    13.4 KI-generierte Bewertungen

    Bewertungen dürfen nicht vollständig durch künstliche Intelligenz oder andere automatisierte Systeme erstellt werden, sofern dadurch keine tatsächliche persönliche Erfahrung des Nutzers wiedergegeben wird.

    Die Verwendung technischer Hilfsmittel zur sprachlichen Unterstützung ist zulässig, solange Inhalt und Bewertung auf den eigenen Erfahrungen des Nutzers beruhen und von diesem überprüft werden.

    13.5 Umgehungsversuche

    Es ist untersagt,

    das Bewertungssystem durch technische oder organisatorische Maßnahmen zu manipulieren.

    Hierzu gehören insbesondere

    • Mehrfachregistrierungen,
    • Bot-Netzwerke,
    • VPN-basierte Manipulationen,
    • koordinierte Kampagnen,
    • sonstige Umgehungsmaßnahmen.

    Kapitel 4 – Moderation und Prüfverfahren

    § 14 Moderation von Bewertungen

    14.1 Grundsatz

    GymScout ist berechtigt, Bewertungen vor oder nach ihrer Veröffentlichung automatisiert sowie manuell zu prüfen.

    Die Moderation dient insbesondere

    • dem Schutz der Nutzer,
    • dem Schutz der Studiobetreiber,
    • der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften,
    • der Sicherstellung eines fairen Bewertungssystems,
    • der Verhinderung von Missbrauch.

    Eine allgemeine Verpflichtung zur Vorabprüfung sämtlicher Bewertungen besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

    14.2 Automatisierte Prüfungen

    Zur Erkennung möglicher Verstöße kann GymScout automatisierte Prüfverfahren einsetzen.

    Hierzu gehören insbesondere

    • Spam-Erkennung,
    • Bot-Erkennung,
    • Erkennung mehrfach identischer Bewertungen,
    • Erkennung ungewöhnlicher Bewertungsmuster,
    • Erkennung automatisierter Inhalte,
    • Erkennung technischer Manipulationsversuche,
    • KI-gestützte Vorprüfungen.

    Automatisierte Prüfungen dienen ausschließlich der Unterstützung der Moderation.

    Über die Veröffentlichung oder Entfernung einer Bewertung entscheidet GymScout unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände.

    14.3 Manuelle Prüfungen

    GymScout kann Bewertungen insbesondere manuell überprüfen,

    • nach einer Meldung,
    • bei Auffälligkeiten,
    • im Rahmen stichprobenartiger Kontrollen,
    • bei gesetzlichen Verpflichtungen,
    • bei berechtigten Beschwerden.

    14.4 Vorübergehende Ausblendung

    Während einer laufenden Prüfung kann GymScout Bewertungen vorübergehend ausblenden.

    Hierdurch wird keine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Bewertung getroffen.

    § 15 Prüfungsmaßstab

    15.1 Einzelfallprüfung

    Jede gemeldete Bewertung wird grundsätzlich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls geprüft.

    Hierbei berücksichtigt GymScout insbesondere

    • die Meinungsfreiheit,
    • Persönlichkeitsrechte,
    • gesetzliche Vorgaben,
    • diese Bewertungsrichtlinie,
    • die Interessen aller Beteiligten.

    15.2 Kriterien

    Bei der Prüfung können insbesondere berücksichtigt werden

    • tatsächlicher Bezug zum Studio,
    • Plausibilität,
    • Nachweise,
    • Zeitpunkt,
    • Vollständigkeit,
    • Verständlichkeit,
    • frühere Verstöße,
    • sonstige relevante Umstände.

    15.3 Keine automatische Entfernung

    Die bloße Beanstandung einer Bewertung führt nicht automatisch zu deren Entfernung.

    § 16 Meldung von Bewertungen

    16.1 Meldeberechtigte

    Bewertungen können insbesondere gemeldet werden durch

    • Studiobetreiber,
    • bewertete Unternehmen,
    • Nutzer,
    • betroffene Personen,
    • sonstige Dritte mit berechtigtem Interesse.

    16.2 Meldungsinhalt

    Eine Meldung sollte möglichst enthalten

    • Bezeichnung der Bewertung,
    • Begründung,
    • Beschreibung des behaupteten Verstoßes,
    • soweit möglich geeignete Nachweise.

    16.3 Missbräuchliche Meldungen

    Offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Meldungen können zurückgewiesen werden.

    Wiederholter Missbrauch kann zur Einschränkung entsprechender Funktionen führen.

    § 17 Stellungnahmeverfahren

    17.1 Anhörung

    Soweit erforderlich und rechtlich zulässig, kann GymScout dem bewertenden Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

    17.2 Nachweise

    GymScout kann geeignete Nachweise anfordern.

    Hierzu gehören insbesondere

    • Buchungsbestätigungen,
    • Mitgliedsnachweise,
    • Rechnungen,
    • sonstige geeignete Unterlagen.

    17.3 Fristen

    GymScout kann angemessene Fristen zur Stellungnahme setzen.

    Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung, entscheidet GymScout auf Grundlage der verfügbaren Informationen.

    § 18 Maßnahmen

    18.1 Mögliche Maßnahmen

    Je nach Ergebnis der Prüfung kann GymScout insbesondere

    • Bewertungen unverändert belassen,
    • teilweise anonymisieren,
    • teilweise kürzen,
    • vorübergehend ausblenden,
    • dauerhaft entfernen,
    • Nutzer verwarnen,
    • Nutzerkonten einschränken,
    • Nutzerkonten sperren,
    • weitere angemessene Maßnahmen treffen.

    18.2 Wiederveröffentlichung

    Wird eine Bewertung nach Abschluss der Prüfung als zulässig eingestuft, kann sie wieder veröffentlicht werden.

    18.3 Keine Veröffentlichungspflicht

    Ein Anspruch auf Veröffentlichung einer Bewertung besteht nicht.

    Ebenso besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Veröffentlichungszeitpunkt.

    Kapitel 5 – Beschwerden und Rechtsbehelfe

    § 19 Beschwerdeverfahren

    19.1 Beschwerderecht

    Nutzer und Studiobetreiber können Entscheidungen über Bewertungen beanstanden.

    Dies gilt insbesondere bei

    • Löschungen,
    • Sperrungen,
    • Ausblendungen,
    • Ablehnungen.

    19.2 Einreichung

    Beschwerden können über die von GymScout bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten eingereicht werden.

    Sie sollen den Sachverhalt möglichst vollständig beschreiben.

    19.3 Prüfung

    GymScout prüft Beschwerden sorgfältig und unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen.

    19.4 Entscheidung

    Nach Abschluss der Prüfung informiert GymScout den Beschwerdeführer im angemessenen Umfang über das Ergebnis, soweit gesetzlich zulässig und praktisch möglich.

    19.5 Gesetzliche Rechte

    Gesetzliche Ansprüche und Rechtsbehelfe bleiben von diesem Beschwerdeverfahren unberührt.

    Perfekt. Jetzt schließen wir die Bewertungsrichtlinie auf demselben professionellen Niveau ab wie die Datenschutzerklärung, die Cookie-Richtlinie und die AGB. Dieses letzte Kapitel regelt die Nutzungsrechte, die Haftung sowie die Schlussbestimmungen und sorgt dafür, dass die Bewertungsrichtlinie vollständig in euer Rechtspaket integriert ist.

    Kapitel 6 – Rechte, Haftung und Schlussbestimmungen

    § 20 Nutzungsrechte an Bewertungen

    20.1 Einräumung von Nutzungsrechten

    Mit der Veröffentlichung einer Bewertung räumt der bewertende Nutzer GymScout ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes sowie für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist bestehendes Recht ein, die Bewertung zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Plattform zu nutzen.

    Dies umfasst insbesondere das Recht,

    • Bewertungen zu speichern,
    • öffentlich zugänglich zu machen,
    • technisch zu verarbeiten,
    • innerhalb der Plattform darzustellen,
    • zu vervielfältigen,
    • zu formatieren,
    • in Suchergebnissen anzuzeigen,
    • zur Optimierung der Plattform auszuwerten.

    20.2 Keine Übertragung des Urheberrechts

    Das Urheberrecht an der Bewertung verbleibt beim jeweiligen Nutzer.

    GymScout erhält ausschließlich die zur Durchführung des Plattformbetriebs erforderlichen Nutzungsrechte.

    20.3 Anonymisierung

    GymScout ist berechtigt, Bewertungen anonymisiert oder pseudonymisiert darzustellen.

    Ein Anspruch auf Veröffentlichung des vollständigen Namens besteht nicht.

    20.4 Bearbeitung aus technischen Gründen

    GymScout ist berechtigt, Bewertungen technisch oder redaktionell anzupassen, soweit dadurch der Inhalt nicht verfälscht wird.

    Hierzu gehören insbesondere

    • Korrektur offensichtlicher Formatierungsfehler,
    • Anpassung der Darstellung,
    • Kürzung aus technischen Gründen,
    • Anonymisierung personenbezogener Daten,
    • Entfernung rechtswidriger Inhalte.

    § 21 Veröffentlichung und Darstellung

    21.1 Veröffentlichung

    GymScout entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Veröffentlichung von Bewertungen.

    Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

    21.2 Reihenfolge

    Die Reihenfolge der Bewertungen kann insbesondere berücksichtigt werden anhand von

    • Aktualität,
    • Verifizierungsstatus,
    • Relevanz,
    • Hilfreichkeitsbewertungen,
    • technischen Kriterien,
    • Missbrauchsprävention.

    Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge besteht nicht.

    21.3 Durchschnittsbewertung

    GymScout ist berechtigt, Durchschnittsbewertungen sowie statistische Kennzahlen zu berechnen und anzuzeigen.

    Die Berechnungsmethode kann jederzeit weiterentwickelt oder angepasst werden.

    21.4 Archivierung

    Entfernte oder ausgeblendete Bewertungen können intern gespeichert bleiben, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Missbrauchsprävention oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

    Sie werden in diesem Fall nicht mehr öffentlich angezeigt.

    § 22 Haftung für Bewertungen

    22.1 Fremde Inhalte

    Bewertungen stellen ausschließlich die persönliche Meinung oder Tatsachenbehauptungen der jeweiligen Nutzer dar.

    Sie machen sich diese Inhalte grundsätzlich nicht zu Eigen.

    22.2 Verantwortung

    Für Inhalt, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit einer Bewertung ist ausschließlich der jeweilige bewertende Nutzer verantwortlich.

    22.3 Keine Gewähr

    GymScout übernimmt keine Gewähr für

    • die Richtigkeit,
    • Vollständigkeit,
    • Aktualität,
    • Rechtmäßigkeit oder
    • inhaltliche Qualität

    der veröffentlichten Bewertungen.

    22.4 Gesetzliche Verpflichtungen

    Die gesetzlichen Verpflichtungen von GymScout zur Entfernung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte bleiben unberührt.

    § 23 Änderungen der Bewertungsrichtlinie

    23.1 Weiterentwicklung

    GymScout entwickelt seine Plattform sowie das Bewertungssystem kontinuierlich weiter.

    Hierdurch kann eine Anpassung dieser Bewertungsrichtlinie erforderlich werden.

    23.2 Veröffentlichung

    Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht.

    Wesentliche Änderungen werden – soweit gesetzlich erforderlich oder praktisch sinnvoll – den registrierten Nutzern in geeigneter Weise mitgeteilt.

    23.3 Geltende Fassung

    Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Nutzung veröffentlichte Fassung der Bewertungsrichtlinie.

    § 24 Verhältnis zu anderen Regelungen

    Diese Bewertungsrichtlinie ergänzt insbesondere

    • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
    • die Datenschutzerklärung,
    • die Cookie-Richtlinie,
    • gegebenenfalls weitere Richtlinien von GymScout.

    Bei Widersprüchen gehen zwingende gesetzliche Vorschriften vor.

    § 25 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bewertungsrichtlinie ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

    Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

    § 26 Kontakt

    Fragen, Hinweise oder Beschwerden im Zusammenhang mit Bewertungen können an GymScout gerichtet werden.

    GymScout GbR

    E-Mail: info@gymscoutfitness.de

    Weitere Kontaktmöglichkeiten ergeben sich aus dem Impressum.